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Energieausweise

Energieausweise sind unabdingbar für den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien. Dabei ist zu beachten, dass existierende Energieausweise lediglich eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren aufweisen.

Werden signifikante Änderungen an der Gebäudehülle (z. B. Wärmedämmung am Dach, neue Fenster) kann der bisherige Energieausweis seine Gültigkeit verlieren und ein neuer ist zu erstellen.

Seit 1. November 2020 ist das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft. Neue Energieausweise sind seit diesem Tag auf Basis des GEG 2020 zu erstellen.

Sie benötigen einen Energiebedarfsausweis? – Kontaktieren Sie mich, ich unterbreite Ihnen gerne ein individuelles Angebot.